Die Mitgliedsbeiträge werden zum 30.06. sowie zum 31.12. eingezogen.
Bei dem Termin 30.06. werden alle Jahreszahler des aktuellen Jahres sowie Halbjahreszahler des ersten Halbjahres des aktuellen Jahres eingezogen.
Bei dem Termin 31.12. werden die Beiträge der Halbjahreszahler für das zweite Halbjahr des aktuellen Jahres eingezogen.
Beispiel:
Der Mitgliedsbeitrag für einen Jahreszahlers wird am 30.06. für das aktuelle Jahr eingezogen.
Der Mitgliedsbeitrag für einen Halbjahreszahlers wird am 30.06. für das aktuelle Jahr, für das erste Halbjahr eingezogen.